Arbeitsrechtliche Fragen zu COVID-19
Viele Arbeitgeber bzw. Arbeitgeberinnen sowie Arbeitnehmer bzw. Arbeitnehmerinnen sind momentan mit einer großen Existenzangst und finanziellen Einbußen konfrontiert, da die Sicherheitsvorkehrungen der Bundesregierung entweder eine vorübergehenden Schließung des Betriebs oder das Umwandeln in alternative Arbeitsformen bewirken. Auch wenn die betroffenen Unternehmen und Firmen für den Notfallplan tiefstes Verständnis haben, müssen sie sich klarerweise mit Fragen in Bezug auf die Zukunft, laufende Gehälterzahlungen oder auch Einsparungen auseinandersetzen.
Anlaufstellen für derartige Fragen sind in erster Linie:
- Die Arbeiterkammer Kärnten
- Die Wirtschaftskammer Kärnten
- Das Arbeitsmarktservice Kärnten
Ab sofort ist beispielsweise die Arbeiterkammer österreichweit unter einen neuen Hotline sowie auf einer eigens eingerichteten Website zum aktuellen Arbeitsrecht erreichbar. Der Fokus liegt hier insbesondere auf das Arbeits- und Sozialrecht sowie auf dem Konsumentenschutz.
Alle aktuellen Informationen findet man auf www.jobundcorona.at sowie telefonisch unter der Hotline 0800 22 12 00 80. Die Hotline ist Montag bis Freitag von 09.00 bis 19.00 Uhr erreichbar.
Grundsätzlich werden alle Unternehmen seitens der Wirtschaftskammer dazu aufgefordert, sich beim AMS oder der jeweiligen Interessensvertretung zu informieren, bevor Kündigungen ausgesprochen werden, da eventuell alternative Möglichkeiten und neue Absicherungsmodelle für sie zum Tragen kommen.
Anträge auf das Corona-Kurzarbeitsmodell, welches vom österreichischen Nationalrat beschlossen wurde, sind ab 16.3. möglich – bevorzugt online. Geplant sind eine rasche Antragserledigung binnen 48 Stunden, eine Reduktion der Arbeitszeit bis auf null und eine hohe Nettoersatzrate (die Übernahme der Lohnkosten durch das AMS bis zu 90 Prozent).
Betroffene Unternehmen werden dazu angehalten, sich telefonisch oder schriftlich per Email für entsprechende Hilfspakete beim AMS zu melden. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Unternehmer und Unternehmerinnen auf der Homepage des AMS www.ams.at.
Trotz der geltenden Ausgangsbeschränkungen ist der Arbeitsweg für all jene Betriebe erlaubt, die nicht behördlich geschlossen wurden.